Julian Schache, Stadtrat Magedeburg

Weil Sicherheit zählt

Julian Schache

Ingenieur, Prüfer für Luftsportgeräte Klasse 5, Sprachprüfer, Luftfahrtsachverständiger, Flugingenieur & Pilot

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Herzlich willkommen!

Benötigen Sie eine Jahresnachprüfung für Ihr Ultraleichtflugzeug oder eine Verlängerung Ihrer Sprachkenntnisse Englisch Level 4/5? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse!

Mein Heimatflugplatz ist Magdeburg (EDBM), an dem alle Prüfungen standardmäßig durchgeführt werden – für Prüfungen an anderen Plätzen bitte ich um vorherige Absprache.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website. Für Fragen oder Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Julian Schache

Jahresnachprüfung

In der Luftfahrt hat Sicherheit oberstes Gebot, und technische Prüfungen spielen eine entscheidende Rolle dabei, diesen hohen Standard zu gewährleisten. Jährliche Prüfungen stellen sicher, dass alle Flugzeuge und ihre Komponenten in einwandfreiem Zustand sind und den strengen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sicherheit entsprechen. Diese regelmäßigen Kontrollen verhindern nicht nur technische Probleme, sondern schaffen auch Vertrauen – für die Piloten, die Passagiere und alle Beteiligten.

Berechtigungen und Umfang

Als zertifizierter DAeC Prüfer der Klasse 5 von Luftsportgeräten führe ich die Jahresnachprüfungen mit größter Sorgfalt und Präzision durch. Mein Ziel ist es, jedes Detail zu prüfen und sicherzustellen, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind.

Meine Prüfungsberechtigungen umfassen folgende Kategorien:

  • D-HG: Dreiachsflugzeuge in Holz- und Gemischtbauweise
  • D-FVK: Dreiachsflugzeuge in Kunststoffbauweise
  • D-M: Dreiachsflugzeuge in Metallbauweise
  • A: Avionik (Überprüfung von Funk und Transponder)

Ich beschränke mich auf das Kontrollieren des Zustandes des Ultraleichtflugzeuges – erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind vom Halter selbst bzw. von einer sachkundigen Person durchzuführen.

Voraussetzungen für die jährliche JNP

Das verkehrszugelassene Ultraleichtflugzeug unterliegt in Zeitabständen von 12 Monaten der Nachprüfpflicht. Bei der Nachprüfung ist festzustellen, ob es noch lufttüchtig ist und den Angaben im zugehörigen Gerätekennblatt entspricht. Weiterhin ist festzustellen, ob die Angaben in der zugehörigen Gewichtsübersicht mit Ausstattungs- und Ausrüstungsliste übereinstimmen.

Das Ultraleichtflugzeug sollte in der Regel gereinigt für die Prüfung bereitgestellt sein, damit alle Bereiche und mögliche Beschädigungen gut sichtbar sind. Falls vor der Prüfung spezifische Wartungsarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen notwendig sind, sollten diese im Vorfeld erledigt werden. Dies hilft, dass die Prüfung reibungslos und ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann.
Für die Durchführung einer Jahresnachprüfung (JNP) ist eine gültige Nachprüfungsnummer erforderlich. Diese Nummer kann entweder direkt als Halter über die Website des DAeC beantragt werden DAeC-Service: Antrag auf Nachprüfungsnummer oder über mich – bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit mir in Verbindung.
Anhand eines Prüfberichts für aerodynamische gesteuerte Ultraleichtflugzeuge wird die Lufttüchtigkeitskontrolle an allen relevanten Bauteilen durchgeführt.

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen für die JNP im Original oder Kopie vorhanden sein:

  • Eintragungsschein
  • Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Bordbuch mit aktuellen Betriebsstunden
  • letzter Nachprüfschein (bzw. Stückprüfschein und -prüfbericht)
  • Stück-/Nachprüfschein des Rettungsgerätes und Einbaukonfiguration
  • letzter Wägebericht mit Ausstattungs- und Ausrüstungsliste
  • Bericht der Avionik-Prüfung
  • letzter Flugbericht
  • eventuelle Reparaturnachweise, müssen vollständig und aktuell sein

Ist die Prüfung ohne Mängel bzw. mit geringen Mängeln abgeschlossen, die die Lufttüchtigkeit nicht beeinträchtigen, wird ein Nachprüfschein mit Prüfbericht ausgestellt. Dieser dient dem Piloten und Halter als Nachweis für die erfolgte Nachprüfung zur Aufrechterhaltung der Verkehrszulassung. Eine Ausfertigung des jeweils letzten Nachprüfscheines ist im UL mitzuführen. Von allen Unterlagen, die im Rahmen der Jahresnachprüfung erstellt werden, erhält je eine Kopie der Halter, der DAeC und der Prüfer.

Wurde die Prüfung mit Mängeln abgeschlossen, die die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen könnten, wird kein Nachprüfschein ausgestellt. Es kann eine ergänzende Nachprüfung nach Behebung der Mängel durchgeführt werden. Der ursprüngliche Prüfauftrag kann dazu wiederverwendet werden.

Wägung

Eine Wägung ist bei aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen im Intervall von vier Jahren durchzuführen. Bei der Nachprüfung wird beurteilen, ob die Masse des UL laut Kennblatt, Handbuch und Ausstattungs- und Ausrüstungsliste noch Gültigkeit besitzt, oder ob sich seit dem Datum der letzten Wägung Änderungen ergeben haben. Eine Massen- und Schwerpunktermittlung durch eine Wägung ist zwingend erforderlich nach:

  • einer Grundüberholung
  • einer großen Reparatur
  • Ein- und Ausbau zusätzlicher Ausrüstung

Da die Wägung eines Ultraleichtflugzeugs unter Umständen ein Aufbocken erfordert, ist eine vorherige Absprache dringend empfohlen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit mir in Verbindung, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen und technischen Geräte vor Ort vorhanden sind – so können wir die Wägung optimal vorbereiten und reibungslos durchführen.

Avionik-Prüfung

Für die Gewährleistung der Lufttüchtigkeit muss bei der Stück- oder Nachprüfung der Einbau und die Funktionalität der Avionik (Funk und Transponder) kontrolliert und bescheinigt werden. Dies umfasst:

  • Zulassungsbescheinigungen: Kontrolle der Vollständigkeit und Konformität der Dokumente mit den verbauten Geräten.
  • Einbau gemäß Herstelleranweisungen: Überprüfung der mechanischen und elektrischen Installation nach Herstellervorgaben.
  • Funktionalitätsprüfung:
    • Funkgeräte: Überprüfung durch ein anerkanntes Testgerät oder einen Prüfflug mit Funkkontakt zu einer Bodenstation.
    • Transponder: Überprüfung mit einem anerkannten Testgerät oder durch einen Prüfflug mit Kontaktaufnahme zu einer Flugverkehrskontrollstelle.
    • Mode-S-Transponder: Kontrolle des Transponder-Codes entsprechend der zugeteilten Code-Nummer

Die Nachprüfung der Bordfunk- und Transponderanlagen erfolgt alle 24 Monate.

Sprachprüfung

Eine klare und präzise Kommunikation ist in der Luftfahrt unerlässlich, insbesondere im internationalen Flugverkehr. Um Missverständnisse im Sprechfunk zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, schreibt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) seit 2003 verbindliche Anforderungen bezüglich der Sprachkompetenz (language proficiency) für Piloten und Fluglotsen, die in englischer Sprache sprechen vor.

Wer braucht einen gültigen Nachweis der Englischkenntnisse?

Folgende Personengruppen benötigen einen gültigen Nachweis der Englischkenntnisse nach §125 LuftPersV:

  • Berufspiloten und Verkehrspiloten: Piloten, die im kommerziellen internationalen Luftverkehr tätig sind, müssen Englischkenntnisse auf mindestens Level 4 gemäß ICAO-Standards nachweisen.
  • Privatpiloten: Privatpiloten, die am internationalen Flugverkehr teilnehmen und englischsprachigen Sprechfunk verwenden möchten, benötigen ebenfalls den Nachweis.
  • Fluglotsen: Fluglotsen, die mit internationalen Flügen arbeiten, müssen ebenfalls ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, um die sichere Kommunikation mit internationalen Piloten zu gewährleisten.

Gültigkeit des Sprachlevels

Für Piloten und Fluglotsen, die Level 4 oder Level 5 erreicht haben, ist eine regelmäßige Verlängerungsprüfung notwendig, um die Berechtigung zu erhalten und weiterhin am internationalen Sprechfunk in englischer Sprache teilzunehmen.

Die Gültigkeitsdauer des Englisch-Sprachniveaus ist gestaffelt nach Level:

  • Level 4 (Operational Level): 4 Jahre
  • Level 5 (Extended Level): 6 Jahre
  • Level 6 (Expert Level): dauerhaft gültig, keine erneute Prüfung erforderlich

Voraussetzungen für die Verlängerungsprüfung

Um die Verlängerungsprüfung auf Level 4 oder Level 5 abzulegen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gültige Lizenz oder Berechtigung, die den Nachweis der Sprachkompetenz erfordert
  • Die Prüfung kann innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf des bisherigen Sprachvermerks verlängert werden, wenn der Sprachvermerk bereits abgelaufen ist, ist eine Erstprüfung notwendig
  • Gesundheitlich dazu in der Lage sein, die Prüfung zu absolvieren

Ablauf der Prüfung

Aufgeregt zu sein, ist ganz normal! Viele Prüflinge empfinden Sprachprüfungen als stressig, und das ist absolut verständlich. Denken Sie daran, dass auch in der Luftfahrt „nur mit Wasser gekocht wird.“ Die Prüfung ist so gestaltet, dass Sie Ihre Sprachfähigkeiten in einer realistischen und entspannten Atmosphäre zeigen können. Eine intensive Vorbereitung ist in der Regel nicht erforderlich – es geht vor allem darum, Ihr alltägliches Verständnis und Ihre Kommunikationsfähigkeiten im Sprechfunk zu beurteilen. Bleiben Sie entspannt und sehen Sie die Prüfung als Gelegenheit, Ihre Kenntnisse zu bestätigen.

Die Verlängerungsprüfung für Englisch Level 4 besteht aus verschiedenen Teilen, um die Sprachfähigkeiten umfassend zu testen:

  1. Begrüßung und Einleitung: Kurze Einführung in den Ablauf und Beantwortung eventueller Fragen.
  2. Hörverstehen: Das Hörverständnis unter realistischen Bedingungen soll geprüft werden, dabei werden acht Texte (Ansagen, Dialoge oder Berichte) mit jeweils einer Wiederholung aus dem Bereich der Luftfahrt vorgespielt. Zu jedem Text gibt es drei Antwortmöglichkeiten (a, b oder c), wobei nur eine Aussage richtig ist. Nach jedem Durchgang haben Sie zehn Sekunden Zeit, um die Antwort auszuwählen, die die gehörte Situation am treffendsten beschreibt. Um diesen Teil der Prüfung erfolgreich zu bestehen, müssen Sie mindestens sechs Texte korrekt beantworten. Dieser Abschnitt dauert insgesamt etwa 20 Minuten.
  3. Allgemeine Gesprächsphase: Das lockere Gespräch ohne Bewertung dient dazu, ins Sprechen der englischen Sprache hereinzukommen.
  4. Sprechfertigkeiten: Begonnen wird mit Fragen zur fliegerischen Erfahrung und anschließend werden Fragen zu Szenarien z.B. Notfall oder Wetterumleitung gestellt, in denen der Bewerber angemessen reagieren muss. Dabei besteht kein Sichtkontakt zwischen dem Bewerber und Prüfer.
  5. Abschlussgespräch: Der Prüfer gibt Feedback und teilt das Ergebnis mit. Das Prüfungsprotokoll wird erstellt und bei erfolgreich bestandener Prüfung wird ein Handeintrag in die Lizenz des Bewerbers vorgenommen.

Eine Kopie des Prüfungsprotokoll sowie eine Kopie der Lizenz, wird im Anschluss der zuständigen lizenzführenden Behörde übermitteln.

Bewertungskriterien

Der Fokus liegt während der Prüfung vor allem auf der klaren, verständlichen und flüssigen Kommunikation sowie der Fähigkeit, in stressigen Situationen zu reagieren. Level 4 wird von der ICAO als "Operational Level" definiert, was bedeutet, dass der Prüfling in typischen Kommunikationssituationen zuverlässig und sicher kommunizieren können muss.

Die Bewertung erfolgt nach den ICAO-Kriterien für die Sprachkompetenz:

  • Aussprache: Verständlichkeit und klare Aussprache
  • Struktur: Sicherer Umgang mit der englischen Sprache ohne häufige Fehler
  • Vokabular: Umfang und Genauigkeit des Vokabulars
  • Flüssigkeit: Fähigkeit, ohne längere Pausen oder Zögern zu sprechen
  • Verständnis: Verstehen von im luftfahrtspezifischen Kontext stehenden Themen
  • Interaktion: Fähigkeit, angemessen auf Fragen und Situationen zu reagieren

Ein erfolgreiches Bestehen erfordert die Erfüllung aller dieser Kriterien mindestens auf Level 4.

Hinweis zur Level-4-Verlängerungsprüfung

Bitte beachten Sie, dass ich berechtigt bin, ausschließlich Verlängerungsprüfungen für das Englisch-Sprachniveau Level 4 vorzunehmen. Wenn Sie bereits Level 5 besitzen und eine Verlängerung benötigen, kann ich Level 4 neu ausstellen. In diesem Fall wird Ihre Sprachberechtigung auf Level 4 heruntergestuft und hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren ab dem Prüfungsdatum.

Für Erstprüfungen, Verlängerungsprüfungen auf Level 5 oder höher wenden Sie sich bitte an eine Prüfungsstelle mit entsprechender Qualifikation. Weitere Informationen zu den aktuellen Sprachprüfungsanforderungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Luftfahrt-Bundesamtes.

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Über mich

Geburtsdaten: 1985 in Magdeburg

Familienstand: verheiratet, 1 Kind

Mein fliegerischer Werdegang

Seit meiner Jugend begeistert mich die Fliegerei. Diese Leidenschaft habe ich im Laufe der Jahre stetig ausgebaut und durch verschiedene Lizenzen, Weiterbildungen und Zertifizierungen untermauert. Hier ist ein kurzer Überblick über meinen fliegerischen Lebenslauf:

1. Fliegerische Erfahrungen

  • Segelflugausbildung
  • Luftfahrzeugbordmechanikermeister C-160 Transall
  • Sportpilotenlizenz
  • Flight Engineer Boeing 707 / AWACS
  • Privatpilotenlizenz PPL(A) mit TMG, Nachtflugberechtigung & F-Schlepp

2. Technische Erfahrungen

  • Ausbildung Fluggerätmechaniker Instandhaltungstechnik
  • Meister für Flugwerk / Hydraulik C-160 Transall
  • Studium Maschinenbau
  • Gutachter Musterzulassung Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber

3. Sonstige Qualifikationen

  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkverkehr (AZF)
  • Sprachkenntnisse Englisch Level 6
  • Aviation English Proficiency Rating
  • Flugphysiologische Ausbildung
  • Flugsicherheitsmeister
  • Überleben See Luftfahrzeugbesatzungen
  • Gefahrgut im Luftverkehr
  • Auditor in der Luftfahrt